Wandhydranten
Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten
Brandbekämpfung vorgesehen sind.
In einer meist plombierten Wandnische ist ein Ventil angebracht, an das ein gerollter
Druckschlauch mit dem dazugehörigen Strahlrohr angeschlossen ist. In Deutschland dient dazu
meist ein formbeständiger Druckschlauch-W, der von Wasser durchflossen werden kann, auch
wenn er noch aufgerollt ist. Eine Normierung existiert durch die Norm DIN 14 461.
Versorgt werden Wandhydranten von einer unter Druck stehenden Steigleitung. Wandhydranten
werden durch ein Piktogramm gekennzeichnet: früher ein weißes H auf rotem Grund, heute ein
symbolisch dargestellter weißer Schlauch auf rotem Grund. Wandhydranten sind nicht nur für die
Feuerwehr vorbereitet, sondern ähnlich einem Feuerlöscher für jedermann zugänglich, um einen
Brand in der Entstehungsphase bekämpfen zu können. Häufig sind daher neben dem
Wandhydranten auch ein Feuerlöscher und ein Druckknopffeuermelder untergebracht. Der Platz
vor einem Wandhydranten muss immer frei bleiben, damit er leicht zugänglich ist.
In der Norm DIN 14 461, Teil 1, werden Wandhydranten seit der Ausgabe 2003-07 in die Typen „S“
und „F“ unterschieden.
Wandhydrant Typ „S“
TYP „S“ beschränkt sich auf Wandhydranten „zur Selbsthilfe“. Die Ausführung des
Feuerlöschschlauchs ist zwingend aus einem formstabilen Material (min. 3/4“) auszuführen. Die
geforderte Wassermenge beträgt nach 24 l/min bei einem Fließdruck von 2 bar bei einem
Gleichzeitigkeitsfaktor von 2 Wandhydranten und können somit abweichend den üblichen
Installationsregeln der DIN 14 461 mit den Nennweite DN 25 (1“) angeschlossen werden. Die
Piktogramme sind nach BGV A8 mit einem zusätzlichen „S“ zu versehen.
Wandhydrant Typ „F“
TYP „F“ beschreibt die Wandhydranten „zur Selbsthilfe und zum Einsatz der Feuerwehr“. Die
Ausführung des Feuerlöschschlauchs kann entweder aus formstabilem Material (min. 1“) oder aus
einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch bestehen. Die Dimensionierung der Steigleitungen
wird in der DIN 1988 geregelt, während die nötigen Löschwassermengen der DIN 14 461, Teil 1 zu
entnehmen sind. Am letzten Wandhydranten des Steigstranges müssen 100 l/min (6 m³/h) bei
einem Fließdruck von 3 bar bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 3 Wandhydranten bereitgestellt
werden. Die Piktogramme sind nach BGV A8 mit einem zusätzlichen „F“ zu versehen.
Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
Rauchabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzug (RWA) ist ein wichtiger Teil des baulichen Brandschutzes. Bei einem
Brand im Gebäude geht die größte Gefahr für den Menschen nicht von den Flammen, sondern
vom Brandrauch aus: 90 % aller Brandopfer sind Opfer des toxischen Rauchs.
Im Brandfall steigen aufgrund des thermischen Auftriebs Rauch und Brandgase im Gebäude nach
oben und bilden unterhalb der Decke eine Rauchgasschicht, die innerhalb kürzester Zeit den
gesamten Raum ausfüllt.
Durch Rauchabzugsöffnungen im oberen Bereich der Fassade oder im Dach können Rauch und
Wärme ins Freie entweichen. Zuluftöffnungen im unteren Bereich verstärken dabei den
thermischen Auftrieb.
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) dienen nicht der Brandbekämpfung im eigentlichen Sinn,
sondern dem Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten. Sie unterliegen nach DIN 18232 - 2
und der Richtlinie 2098 des VdS der regelmäßigen (mindestens jährlichen) Prüfung und Wartung.
Dabei werden die gesamte Anlage sowie die Bedienungs- und Steuerelemente, die
Öffnungsaggregate und das Zubehör auf die Funktionstüchtigkeit überprüft.
Einwandfrei funktionierende NRA - Anlagen sorgen für den Abzug von Rauchgasen, Hitze und
Brandzersetzungsprodukten und sind somit Teil des Anlagentechnischen Brandschutzes. |